Höhenplan als Planungsgrundlage
Eine allgemeine Planungsgrundlage stellt einen Lage- und Höhenplan dar, der die tatsächliche Situation im geplanten Bereich abbildet. Diesen Plan fertigen wir je nach Detaildichte in den Maßstäben 1:200 bis 1:1000 an. Bei kleineren Bauvorhaben erstellen wir, als Vermessungsingenieure, den amtlichen Lageplan mit ein paar einzelnen Höhen. Bei größeren Bauvorhaben sind umfangreiche Genehmigungsverfahren notwendig, sodass hier eine Planungsgrundlage mit einem Höhenraster notwendig wird.